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Gewässerschutz nach WHG § 19 mit TÜV- Zulassung, mit sorgfalt und geeigneten Materialien werden auch spezial Objekte beschichtet.
Trinkwasserbehälter
Öl- / Säurelager
Batterieladestellen
Aufzugschächte
GEWÄSSERSCHUTZ
Gewässerschutz nach WHG § 19 mit TÜV- Zulassung, mit sorgfalt und geeigneten Materialien werden auch spezial Objekte beschichtet.
Trinkwasserbehälter
Öl- / Säurelager
Batterieladestellen
Aufzugschächte
- an Trinkwasserbehälter
- an Klärbecken
- an Regenauffangbehältern
- an Fahrsilos
- an Fermentoranlagen
- an Öl- und Säurelager